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Im Geschäftsleben werden viele Dokumente von einer Person oder mehreren Parteien unterzeichnet – auch dann, wenn es rechtlich gar nicht zwingend ist, weil kein Schriftformerfordernis besteht. Das rechtlich gesehen einzige digitale Äquivalent der sogenannten Nassunterschrift (der händischen schriftlichen Unterzeichnung) ist die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Die QES muss in der digitalen Welt bei vorliegendem Schriftformerfordernis verwendet werden, empfiehlt sich aber auch, wenn zwar kein Schriftformerfordernis besteht, aber die Haftungsrisiken und Sicherheitsansprüche hoch sind.

Showstopper der QES

Gleichwohl weichen viele Unternehmen da, wo es rechtlich geht, auf die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES) aus, weil das, was die QES rechtlich beweiskräftig und sicher macht, aus Nutzerperspektive häufig als Showstopper betrachtet wird.

QES-Zertifikate können rechtlich nämlich nur auf Basis einer entsprechend zertifizierten einmaligen Identitätsprüfung des Nutzers vergeben werden.

Video- und Selfie-Ident

Früher musste man dafür die digitalen Online-Prozesse für einen Gang etwa zur Post unterbrechen, um sich vor Ort am Schalter identifizieren zu lassen. Heute gibt es anerkannte Remote-Verfahren, die in Signaturplattformen eingebunden sind. Am bekanntesten ist Video-Ident. Hier wird man mit einem Agenten verbunden, der die Identifikation via Webcam vornimmt und die Identität zwischen realer Person (in physischer Präsenz) und dem Ausweisdokument prüft. Beim sogenannte Selfie Ident, eine weitere Methode, die auf dem Vormarsch ist, wird der Agent durch spezielle Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) ersetzt.

Obwohl diese Verfahren gegenüber dem Gang zur Post einen hohen Komfort darstellen, schließlich können sie zu jeder Zeit an jedem Ort mit Desktop und Smartphone vorgenommen werden, empfinden sie viele Menschen als lästig, als Showstopper. Der Prozess kann 5 bis 10 Minuten in Anspruch nehmen, stellt hohe Anforderungen an die Stabilität der Internetverbindung, setzt gute Lichtverhältnisse, ein wenig Ruhe und Geduld voraus. Nicht immer klappt das Auslesen der Hologramme des Personalausweises beim ersten Mal. Manche Schritte des Prozesses müssen so oft wiederholt werden, bis alles stimmig ist. Dass all das der eigenen Sicherheit und dem Schutz vor Identitätsdiebstahl dient, ändert nichts daran, dass Anwender die Prozeduren als nervend empfinden.

Ausweis-Ident überwindet Showstopper

Eine fantastische Lösung ist das Ausweis-Ident-Verfahren, das früher die Anschaffung von Kartenlesegräten erforderte, aber heute mit Smartphone-Apps funktioniert. Über die eID-Funktion des Personalausweises liest die Handy-Kamera die Ausweisdaten aus, mit Eingabe der PIN, die der Nutzer bei Aktivierung dieser Funktion beim Bürgeramt vergeben hat, wird die Identität bestätigt. Das Ganze ist in weniger als einer Minute erledigt unabhängig von Lichtverhältnissen oder vom Geschick, den Personalausweis so in die Kamera zu halten, dass die Hologramme für Agenten oder KI sichtbar werden. Diese Ident-Methode ist so einfach und schnell wie Online-Banking.

Damit steht der Nutzung der QES kein Showstopper mehr entgegen, weshalb SIGNIUS diese Ident-Methode in seine Signaturplattform integriert hat.

Da jedoch viele Menschen die PIN zur Nutzung der eID-Funktion ihres Personalausweises vergessen oder noch gar nicht vergeben haben und einen Gang zum Bürgeramt scheuen, um es nachzuholen, bleiben Video-Ident und Selfie-Ident aufgrund ihrer Voraussetzungsfreiheit wichtige Optionen, die SIGNIUS weiterhin bereitstellt.

Sie haben Fragen zur QES und zu den verschiedenen Identverfahren? Nutzen Sie unser Kontaktformular (https://signius.de/kontakt/) – unsere Experten freuen sich auf Sie!