Digitale Rezepte sind Pflicht – Signaturen auch
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E‑Rezept verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Papierrezepte mehr ausstellen – stattdessen erfolgt die Verordnung digital über die Telematikinfrastruktur (TI).
Das Herzstück des Prozesses?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – sie ersetzt die händische Unterschrift und macht das E‑Rezept rechtsgültig, fälschungssicher und unveränderbar.
Was ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES)?
Die QES ist die höchste Sicherheitsstufe der elektronischen Signatur nach der EU-Verordnung eIDAS. Sie:
– basiert auf einem qualifizierten Zertifikat,
– wird mit einem sicheren Signaturerstellungsgerät generiert,
– ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
„Nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur wird ein E‑Rezept gültig übermittelt.“
— gematik.de, 2025
Wie läuft das Signieren in der Praxis ab?
Für die Signatur verwenden Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), der ihnen durch die Ärztekammer ausgestellt wird. Er enthält das persönliche qualifizierte Zertifikat.
Es gibt drei Signaturvarianten:
Variante | Beschreibung |
Einzelsignatur | Rezept wird einzeln bestätigt (PIN-Eingabe pro Dokument) |
Stapelsignatur | Mit einem Schritt können mehrere Rezepte (bis zu 250) gleichzeitig signiert werden. |
Komfortsignatur | Nach einmaliger PIN-Eingabe werden alle digitalen Dokumente innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z. B. 24 h) automatisch signiert. |
„Die Komfortsignatur reduziert den Aufwand in der Praxis deutlich – gerade bei hohem Rezeptaufkommen.“
— KBV.de, 2025
Warum ist die QES so wichtig?
Ohne qualifizierte Signatur ist ein E‑Rezept nicht einlösbar. In den Apotheken erfolgt die Signaturprüfung automatisch über die TI-Komponenten wie den Konnektor und den E-Rezept-Fachdienst.
Vorteile auf einen Blick:
- Rechtssicherheit nach eIDAS und § 371a ZPO,
- Schutz vor Fälschung und Manipulation,
- Digitale Archivierung möglich,
- Zeitersparnis durch Komfort- oder Stapelsignatur.
Technische Voraussetzungen für Praxen
Damit eine Praxis E-Rezepte signieren kann, benötigt sie folgende Komponenten:
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis),
- Konnektor mit Signaturmodul,
- Kartenterminal (z. B. eHealth-Terminal),
- Praxissoftware mit E‑Rezept-Modul,
- Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI).
Zahlen & Akzeptanz: Das E‑Rezept in der Anwendung
Laut gematik wurden bis Mai 2025 bereits über:
500 Millionen E‑Rezepte eingelöst,
davon 481 Millionen allein im Jahr 2025.
— Quelle: gematik Monatsstatistik, 05/2025
Die Bitkom-Studie „Digital Health 2025“ zeigt:
- 88 % der Nutzenden sind mit dem E-Rezept zufrieden oder sehr zufrieden,
- 89 % der Bürgerinnen und Bürger begrüßen die Digitalisierung im Gesundheitswesen,
- 71 % wollen digitale Anwendungen wie ePA oder E‑Rezept regelmäßig nutzen.
— Quelle: Bitkom Research, 2025
QES – das Rückgrat des digitalen Rezepts
Ohne qualifizierte Signatur kein E‑Rezept – so einfach ist die Formel.
Doch mit den richtigen Tools, wie der Komfortsignatur und einem optimierten Praxisablauf, wird das Signieren zur Nebensache.
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