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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit großen Schritten voran. Ein Schlüsselelement dieser Entwicklung ist die elektronische Verschreibung, die die traditionellen Papierrezepte ersetzt hat. In diesem Zusammenhang gewinnt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht zunehmend an Bedeutung. 

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Die qualifizierte elektronische Signatur stellt die höchste Sicherheitsstufe unter den elektronischen Signaturen gemäß der eIDAS-Verordnung der EU dar. Sie ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem vertrauenswürdigen Anbieter ausgestellt wird. Im Zusammenhang mit dem e-Rezept ermöglicht die QES eine sichere und rechtsverbindliche Authentifizierung der ausstellenden Ärztin oder des Arztes.

Das e-Rezept und seine Einführung in der Arztpraxis

Die Einführung des e-Rezepts in der Arztpraxis ist ein komplexer Prozess, der technisches Know-how, geeignete Infrastruktur und ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen voraussetzt. Seit der bundesweiten Einführung ist jede Arztpraxis verpflichtet, sich mit der neuen Technologie auseinanderzusetzen. Die technische Implementierung der QES stellt dabei einen zentralen Bestandteil dar.

Viele Ärztinnen und Ärzte fragen sich: Wie kann ich das e-Rezept in der Praxis einführen, ohne den Praxisbetrieb zu beeinträchtigen?  Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung und den passenden Tools ist die Umstellung gut zu bewältigen – und sie kann sogar zu einer Effizienzsteigerung führen.

Integration in bestehende Systeme – die Rolle der Praxissoftware

Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Einführung des e-Rezepts ist die Integration in die Praxissoftware. Nur wenn die bestehenden Systeme kompatibel sind, lässt sich das e-Rezept nahtlos in den Praxisalltag integrieren. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob die eigene Softwarelösung mit der e-Rezept-Praxissoftware kompatibel ist.

Anbieter von Arztsoftware arbeiten intensiv an der Integration der neuen Funktionen. Dennoch gibt es Unterschiede: Manche Systeme benötigen Updates oder zusätzliche Module, andere sind bereits vollständig vorbereitet. Die e-Rezept Anbindung Arztsoftware sollte daher frühzeitig mit dem Softwareanbieter abgestimmt werden.

Technische Umsetzung in der Praxis

Die technische Umsetzung des e-Rezepts umfasst mehrere Schritte – von der Bereitstellung der nötigen Hardware bis zur Einrichtung der QES. Besonders folgende Maßnahmen sind dabei relevant:

●   Die Telematik-Infrastruktur muss vollständig einsatzbereit sein.

●   Es wird ein E-Health-Konnektor benötigt, der die sichere Kommunikation zwischen den Systemen gewährleistet.

●   Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist erforderlich, um die qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

●   Ein QES-fähiges Softwaremodul muss implementiert und aktiviert werden.

Viele Praxen stehen vor der Herausforderung: Wie lässt sich das e-Rezept in der Praxis installieren, ohne hohe Investitionen oder lange Ausfallzeiten zu riskieren? Die Lösung liegt häufig in der engen Zusammenarbeit mit spezialisierten IT-Dienstleistern und Softwareanbietern.

Modul aktivieren – einfacher als gedacht?

Ein häufiger Irrglaube ist, dass für die Einführung des e-Rezepts umfangreiche technische Umbauten notwendig sind. In vielen Fällen genügt es, das e-Rezept-Modul zu aktivieren, das bereits in der vorhandenen Arztsoftware enthalten ist. Nach der Aktivierung kann das e-Rezept unmittelbar genutzt werden – inklusive qualifizierter elektronischer Signatur.

Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld zu prüfen, ob zusätzliche Authentifizierungsmittel oder Kartenlesegeräte erforderlich sind. Ebenso sollte die Schulung des Praxisteams ein fester Bestandteil der Implementierungsstrategie sein, damit die neue Technologie im Praxisalltag sicher und effizient genutzt werden kann.

e-Rezept in bestehende Systeme integrieren – was ist zu beachten?

Die Integration des e-Rezepts in bestehende Systeme erfordert eine enge Abstimmung mit dem IT-Dienstleister sowie eine sorgfältige Prüfung aller Schnittstellen. Besonders bei komplexen Praxisstrukturen mit mehreren Standorten oder Fachrichtungen ist eine individuelle Anpassung der Systemlandschaft notwendig.

Eine zentrale Rolle spielt dabei auch die Datensicherheit: Nur wenn die Übertragung und Speicherung der Gesundheitsdaten vollständig verschlüsselt und gesichert erfolgen, kann das e-Rezept den gesetzlichen Anforderungen genügen.

e-Rezept mit Praxissoftware nutzen – ein Blick in die Praxis

Erfahrungen aus dem Praxisalltag zeigen, dass sich das e-Rezept mit Praxissoftware nutzen lässt, ohne dass der Aufwand den tatsächlichen Nutzen übersteigt. Im Gegenteil: Viele Ärztinnen und Ärzte berichten von einem deutlich effizienteren Rezeptworkflow, reduziertem Papieraufwand und spürbar höherer Patientenzufriedenheit.

Durch die elektronische Übermittlung können Rezepte schneller ausgestellt und eingelöst werden. Auch Folgerezepte lassen sich unkompliziert digital ausstellen – eine besonders praktische Lösung für chronisch kranke oder immobile Patientinnen und Patienten.

Pflicht mit Potenzial

Die qualifizierte elektronische Signatur im Rahmen des e-Rezepts stellt eine Verpflichtung für Arztpraxen dar. Gleichzeitig eröffnet sie jedoch beachtliches Potenzial: gesteigerte Effizienz, erhöhte Rechtssicherheit, spürbare Entlastung des Praxispersonals und ein moderner, patientenfreundlicher Service.

Wer die Einführung des e-Rezepts in der Praxis professionell plant und die richtigen Partner ins Boot holt, kann von den Vorteilen der Digitalisierung im Gesundheitswesen nachhaltig profitieren. Die Kombination aus technischer Umsetzung, rechtlicher Konformität und praktischer Anwendbarkeit macht die QES nicht nur zur Pflicht, sondern auch zur echten Chance.

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