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Alte Schlüssel, abgelaufene Zertifikate und frühere Siegel

Der Ablauf eines Zertifikats bedeutet nicht, dass alle zuvor erstellten elektronischen Siegel automatisch ungültig werden. Entscheidend ist, ob sich anhand belastbarer Zeit- und Validierungsinformationen nachweisen lässt, dass das Zertifikat zum maßgeblichen Zeitpunkt gültig und nicht widerrufen war.

Ein abgelaufenes und ein widerrufenes Zertifikat sind nicht dasselbe. Beim regulären Ablauf endet der Zeitraum, in dem das Zertifikat für neue Siegelvorgänge verwendet werden soll. Ein Widerruf führt dagegen dazu, dass das Zertifikat ab dem Zeitpunkt des wirksamen Widerrufs seine Gültigkeit verliert.

Bei einem planmäßigen Zertifikatswechsel muss das bisherige Zertifikat nicht automatisch widerrufen werden. Es kann regulär auslaufen, sofern keine Sicherheits- oder sonstigen Widerrufsgründe vorliegen und die Vorgaben des Vertrauensdiensteanbieters nichts anderes bestimmen.

Ein Widerruf ist insbesondere relevant, wenn:

  • der private Schlüssel kompromittiert wurde oder ein entsprechender Verdacht besteht,
  • die Kontrolle über die Siegelerstellungseinheit verloren gegangen ist,
  • Angaben im Zertifikat nicht mehr korrekt sind,
  • das Zertifikat unberechtigt verwendet wurde,
  • ein anderer in der Zertifizierungsrichtlinie vorgesehener Widerrufsgrund eingetreten ist.

Dabei ist klar zwischen Schlüssel und Zertifikat zu unterscheiden. Der private Schlüssel wird deaktiviert, unbrauchbar gemacht oder sicher gelöscht. Das Zertifikat wird gegebenenfalls widerrufen. Ein Schlüssel selbst wird nicht widerrufen.

Der bisherige private Schlüssel muss nach dem Wechsel dauerhaft für neue Siegelvorgänge deaktiviert werden. Je nach Betriebsmodell wird er sicher gelöscht, unbrauchbar gemacht oder durch den zuständigen Vertrauensdiensteanbieter außer Betrieb genommen. Für die spätere Validierung bereits erstellter Siegel wird er nicht benötigt.

Erforderlich sind stattdessen:

  • der versiegelte Inhalt,
  • die Siegelinformationen,
  • das öffentliche Zertifikat,
  • eine belastbare Zertifikatskette,
  • geeignete Zeitnachweise,
  • relevante Statusinformationen,
  • gegebenenfalls Langzeitvalidierungsdaten.

B-LT- und B-LTA-Profile unterstützen die langfristige Validierung, garantieren jedoch keine unbegrenzte Prüfbarkeit. Bei langen Aufbewahrungsfristen können zusätzliche Zeitstempel, erneuerte Beweisdaten oder qualifizierte Bewahrungsdienste erforderlich sein.

Für die aktuelle Prüfung eines Zertifikats werden häufig OCSP-Antworten oder Sperrlisten verwendet. Bei älteren Siegeln reicht die Abfrage des heutigen Zertifikatsstatus jedoch nicht immer aus. Für eine retrospektive Bewertung muss nachvollziehbar sein, welchen Status das Zertifikat zum relevanten Zeitpunkt hatte. Historische Validierungsinformationen sollten deshalb rechtzeitig in geeigneter Form gesichert werden.

Ein von der Anwendung selbst eingetragenes Zeitfeld ist nicht automatisch ein belastbarer Nachweis des Erstellungszeitpunkts. Für die retrospektive Validierung sind insbesondere verifizierbare Zeitstempel oder andere anerkannte Existenznachweise relevant.

Notfallwechsel bei kompromittierten Schlüsseln

Eine reguläre Schlüsselrotation kann geplant und getestet werden. Bei einer vermuteten oder bestätigten Kompromittierung muss dagegen unverzüglich gehandelt werden. Ein kompromittierter privater Siegelschlüssel gefährdet nicht nur zukünftige Dokumente. Es muss auch untersucht werden, ob bereits unberechtigte Siegel erstellt wurden.

Der Notfallprozess sollte mindestens folgende Maßnahmen abdecken:

  1. Die Nutzung des betroffenen Schlüssels wird sofort gestoppt.
  2. Die betroffene Siegelerstellungseinheit oder Plattform wird isoliert.
  3. Der Vertrauensdiensteanbieter wird kontaktiert und der Widerruf des Zertifikats veranlasst.
  4. Protokolle, Zeitstempel und relevante Systemereignisse werden beweissicher gesichert.
  5. Der mögliche Zeitraum und Umfang des Missbrauchs werden untersucht.
  6. Ein neues Schlüsselpaar wird in der für das erforderliche Vertrauensniveau vorgesehenen Siegelerstellungseinheit erzeugt oder bereitgestellt.
  7. Ein neues Zertifikat wird ausgestellt und kontrolliert aktiviert.
  8. Betroffene Fachsysteme und externe Empfänger werden informiert.
  9. Verdächtige oder fehlerhaft versiegelte Dokumente werden identifiziert.
  10. Der Vorfall und alle Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Diese Schritte müssen nicht streng nacheinander durchgeführt werden. Das Stoppen der Schlüsselnutzung, die Isolation des Systems, die Sicherung von Beweisen und der Widerruf des Zertifikats können parallel erfolgen.

Bei einem Sicherheitsvorfall reicht es nicht aus, lediglich ein neues Zertifikat zu installieren. Das Unternehmen muss auch die Ursache untersuchen. Mögliche Auslöser sind gestohlene Zugangsdaten, zu weitreichende Berechtigungen, Schwachstellen in einer Schnittstelle, eine fehlerhafte HSM-Konfiguration oder unzureichend geschützte Sicherungskopien. 

Validierungssysteme müssen aktuelle Statusinformationen korrekt auswerten. Eine Anwendung, die Sperrlisten oder OCSP-Antworten ignoriert, könnte ein Siegel weiterhin als gültig anzeigen, obwohl das Zertifikat bereits widerrufen wurde.

Für qualifizierte elektronische Siegel sollten Unternehmen bereits bei Vertragsabschluss klären:

  • wie schnell ein Widerruf verarbeitet und veröffentlicht wird,
  • welche Notfallkontakte verfügbar sind,
  • wie ein Ersatz-Zertifikat bereitgestellt wird,
  • wie ein neuer Schlüssel erzeugt oder aktiviert wird,
  • welche Nachweise und Protokolle der Anbieter bereitstellt.

Checkliste für eine sichere Schlüsselrotation

Eine belastbare Schlüsselrotation ist kein rein technischer Austausch eines Zertifikats. Sie betrifft Sicherheitsmanagement, Verantwortlichkeiten, Fachprozesse, externe Schnittstellen und Archivierung.

Folgende Punkte sollten verbindlich geregelt sein:

  • Sämtliche Siegelzertifikate werden in einem zentralen Register erfasst.
  • Ablaufdaten werden kontinuierlich überwacht.
  • Warnungen erfolgen mit ausreichendem Vorlauf und über mehrere Eskalationsstufen.
  • Zuständigkeiten für Beantragung, Freigabe, Aktivierung und Widerruf sind klar getrennt.
  • Neue Schlüssel werden in einer geeigneten geschützten Umgebung erzeugt.
  • Zugriffe auf Siegelschlüssel folgen dem Prinzip der minimalen Berechtigung.
  • Kritische Aktionen werden nach Möglichkeit durch ein Mehr-Augen-Prinzip abgesichert.
  • Produktive Systeme verwenden keine abgelaufenen oder widerrufenen Zertifikate für neue Siegelvorgänge.
  • Der Wechsel wird vorab in einer realistischen Testumgebung geprüft.
  • Interne und externe Validierungsprozesse werden berücksichtigt.
  • Notfallkontakte zum Vertrauensdiensteanbieter sind dokumentiert.
  • Alte private Schlüssel werden dauerhaft deaktiviert und sicher außer Betrieb genommen.
  • Bereits erstellte Siegel bleiben mit den erforderlichen Validierungsdaten prüfbar.
  • Zeitstempel- und Langzeitarchivierungsverfahren werden regelmäßig überprüft.
  • Jeder Zertifikatswechsel wird nachvollziehbar dokumentiert.
  • Sicherheitsrichtlinien berücksichtigen Änderungen bei Algorithmen und Schlüssellängen.

Je nach Sicherheits- und Nachweiskonzept können Seriennummer, Zertifikatsfingerabdruck, Zeitpunkt, ausführendes System und Verarbeitungsergebnis protokolliert werden. Dabei dürfen die Protokolle kein Material enthalten, das die Rekonstruktion des privaten Schlüssels ermöglicht. Auch unnötige personenbezogene oder vertrauliche Daten sollten vermieden werden.

Bei hohem Dokumentenvolumen sollte ein zentrales Monitoring jederzeit erkennen, welches Zertifikat bei jedem Siegelvorgang eingesetzt wurde. So lässt sich verhindern, dass einzelne Systeme nach dem Wechsel unkontrolliert das alte Zertifikat weiterverwenden.

Ein digitales e-Siegel, also ein elektronisches Siegel, benötigt ein geregeltes Schlüssel- und Zertifikatsmanagement.

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